Ab 01.01.2025 gibt es bei den Deutschen Meisterschaften Wettkämpfen aller Sportarten nun Dopingkontrollen! Weitere Informationen hier im Blog.
Informationen zu Dopingkontrollen bei Deutschen Meisterschaften ab 2025
Hallo liebe Sportvereine,
als Verband setzen wir uns konsequent für den sauberen Sport ein und unterstützen damit alle zielführenden Maßnahmen in der Anti-Doping-Arbeit sowie in der Dopingprävention. Bisher hat der Deutsche Gehörlosen Sportverband (DGSV) noch keine Dopingkontrollen bei Deutschen Gehörlosen Meisterschaften bzw. Deutschen Meisterschaften durchgeführt. Dies soll sich ab dem 01.01.2025 ändern. Ab diesem Zeitpunkt werden durch die NADA (Nationale Anti-Doping Agentur) unangekündigte stichprobenartige Kontrollen bei den oben genannten Meisterschaften durchgeführt werden. Wir bitten darum den, durch einen Ausweis eindeutig erkennbare, NADA Kontrolleuren ungehinderten Zugang zu ermöglichen und diese Maßnahmen zu unterstützen.
Alle in der Vereinsdatenbank eingetragene Sportler und Sportlerinnen sind verpflichtet, an den Dopingkontrollen teilzunehmen, falls sie von der NADA dazu aufgefordert werden. Diese Verpflichtung wurde bereits mit der Abgabe der Erklärung zur DGSV-Satzung akzeptiert. Weitere Einzelheiten regelt der NADA-Code. Es empfiehlt sich die NADA2go-App für das Smartphone oder Tablet zu installieren. Dort wird alles über Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel (= Kölner Liste), Meldepflicht und weitere Informationen beschrieben.
Um alle Sportler/-innen, Vereine und Sparten bestmöglich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, möchten wir euch auf die folgenden Anti-Doping-Erklärvideos in Gebärdensprache und mit Untertiteln hinweisen.
Diese Videos erläutern anschaulich die wichtigen Grundlagen und Regelungen. Die Videos stehen frei zur Verfügung und bieten eine leicht verständliche Einführung in die wichtigsten Themen der Anti-Doping-Arbeit.
Link: https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/gebaerdensprache
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Regelungen bei Dopingverstößen: Bei Vorliegen eines Dopingverstoßes gelten die Regeln der Anti-Doping-Ordnung des DGSV (siehe DGSV Rechtsordnung §16 Disziplinar-, Ordnungs- und Zwangsmaßnahmen) und es können Sanktionen gemäß der Anti-Doping-Ordnung und des NADA-Codes verhängt werden.
Bitte teilt diese Information allen Mitgliedern eurer Vereine, insbesondere den Sportler/-innen und Trainer/-innen sowie weiteren Verantwortlichen Personen. Ziel ist es, das Bewusstsein für den fairen und dopingfreien Sport zu fördern und möglichen unangenehmen Folgen und Missverständnissen vorzubeugen.
Vielen Dank für eure Unterstützung und euer Engagement!
Mit sportlichen Grüßen
Daniel Haffke
Vizepräsident Sport
Hier geht es zum PDF in Original vom Deutschen Gehörlosen Sportverband e.V.
Quelle: Rundbrief an Vereine und Homepage des Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland unter obigen Link neben Bild (www.gemeinsam-gegen-doping.de).