Fußball – Beitragsordnung

1. Aufnahmegebühr

    Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15,00 €.
    Diese Gebühr wird direkt nach dem Eintritt in die Abteilung Fußball auf das u. g. Vereinskonto überwiesen. Die Aufnahmegebühr wird einmalig bezahlt.

    2. Allgemeine Beitragssätze
    Grundbeitragunter 18 Jahre20,00 €
     über 18 Jahre40,00 €
       
    AbteilungsbeitragNormalpreis50,00 €
     Ermäßigter Beitrag26,00 €
     unter 18 Jahre10,00 €
       
    Ehrenmitgliederbeitragsfrei auf Antrag und
    Beschluss durch die Mitgliederversammlung

    3. Beitragszahlung

    Der Beitrag ist entweder jährlich oder halbjährlich im Voraus zu zahlen.

    • Jährlich zahlbar bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres
    • Halbjährlich zahlbar bis je spätestens 31.03. und 30.09. des laufenden Jahres

    Die zuverlässige Beitragszahlung ist Pflicht für jedes Mitglied (bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten) und ist unaufgefordert, fristgerecht zu erfüllen. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Abteilungsleitung unverzüglich zu informieren.

    Der jeweils fällige Beitrag ist auf das nachfolgend genannte
    Vereinskonto zu überweisen:

    Kontoinhaber:   Dresdner GSV Abt. Fußball
    IBAN:                 DE19 8505 0300 3120 2037 09
    BIC:                    OSDDDE81XXX
    Bank:                 Ostsächsische Sparkasse Dresden

    4. Ermäßigte Beitragssätze

    Ermäßigte Beitragssätze gelten für Mitgliederinnen und Mitglieder die:

    • nur trainieren wollen
    • keine Punkt-/Meisterschaftsspiele bestreiten wollen
    • arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet sind
    • sich aktuell in der Schule, Ausbildung oder im Studium befinden
    • sich in Mutterschaft oder Schwangerschaft befinden
    5. Strafen bei Verzug

    Wurde die Beitragszahlung nicht innerhalb des Zahlungsziels geleistet, gerät das Mitglied automatisch in Verzug (= Rückstand). Bei Ausbleiben der Beitragszahlung wird das Mitglied für alle Spiele (Turniere oder Meisterschaften) innerhalb der Sparte Fußball des DGSV gesperrt. Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung.

    6. Kündigung

    Die Beendigung der Mitgliedschaft ist gemäß Vereinssatzung § 4 Ziffer 2 des Dresdner GSV mit einer Frist von drei (3) Monaten zum 31. Dezember jeden Jahres

    Die Beendigung der Mitgliedschaft ist schriftlich (Postweg oder als PDF per E-Mail) der Abteilungsleitung mitzuteilen. Laut §4 Ziffer 1 der Vereinssatzung des Dresdner GSV 1920 e. V. ist ein Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich.

    7. Geltungsdauer

    Die neue Beitragsordnung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung der Abteilung Fußball am 07.02.2025 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Beitragsordnung.

    8. Mitteilungspflichten

    Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der – für die Vereinsarbeit relevanten – persönlichen Daten unverzüglich an die Abteilungsleitung sowie Kassiererin schriftlich mitzuteilen. Bei Unregelmäßigkeiten werden für die Datenrecherche Bearbeitungsgebühren erhoben.

                Abt. Leiter Fußball

    Herunterladen der Fußball – Beitragsordnung: Beitragsordnung_2025_Abt.FU_.pdf