Padel – Beitragsordnung

1. Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15,00 € für die Erstaufnahme im Dresdner GSV 1920 e. V. (= Hauptverein). Diese Gebühr wird direkt nach dem Eintritt in die Abteilung Padel auf das in Punkt 3 angegebene Vereinskonto überwiesen. Die Aufnahmegebühr wird einmalig bezahlt.

2. Allgemeine Beitragssätze

2.1 Allgemeiner Jahresbeitragssatz für Hauptmitglieder

Grundbeitragunter 18 Jahre40,00 €
 über 18 Jahre20,00 €
   
AbteilungsbeitragNormalpreis60,00 €
 Ermäßigter Beitrag40,00 €
 unter 18 Jahre20,00 €
   
Ehrenmitgliederbeitragsfrei auf Antrag und
Beschluss durch die Mitgliederversammlung

2.2 Allgemeiner Jahresbeitragssatz für Personen mit Zweitmitgliedschaft

Zweitmitglied Abt. Padel (ohne Grundbeitrag)Normalpreis60,00 €
 Ermäßigter Beitrag*40,00 €
über 18 Jahre20,00 €

2.3 Allgemeiner Jahresbeitragssatz für Personen, die Abt. Padel fördern wollen

FördermitgliedFörderbeitrag10,00 €

*Erläuterung „Ermäßigter Beitrag“ siehe Punkt 4.

3. Beitragszahlung

Der Beitrag ist entweder jährlich (voller Beitrag) oder halbjährlich (halber Beitrag) fristgerecht zu zahlen.

  • jährlich zahlbar bis spätestens 28.02. des laufenden Jahres
  • halbjährlich zahlbar bis je spätestens 28.02. und 31.07. des laufenden Jahres

Die fristgerechte Beitragszahlung ist für jedes Mitglied Pflicht (bei Minderjährigen Pflicht des Erziehungsberechtigten) und ist unaufgefordert zu erfüllen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Abteilungsleitung unverzüglich in schriftlicher Form zu informieren.
Der jeweils fällige Beitrag ist auf das nachfolgend genannte Vereinskonto zu überweisen:

Kontoinhaber: Dresdner GSV 1920 e. V.
IBAN: DE79 8505 0300 3120 2375 49
BIC: OSDDDE81XXX
Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden
Verwendungszweck: Abt. Padel Beitrag (Jahreszahl) + Nachname, Vorname

4. Ermäßigte Beitragssätze

Ermäßigte Beitragssätze gelten für Mitgliederinnen und Mitglieder, die:

  • nur trainieren wollen (= Freizeitmitglieder*innen),
  • keine Punkt-/Meisterschaftsspiele bestreiten wollen,
  • arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet sind,
  • sich aktuell in der Schule, Ausbildung oder im Studium befinden oder
  • sich in Mutterschaft oder Schwangerschaft befinden.
5. Strafen bei Verzug

Wurde die Beitragszahlung nicht innerhalb des Zahlungsziels geleistet, gerät das Mitglied automatisch in Verzug (= Rückstand) und erhält eine Erstmahnung mit Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen.

Erfolgt keine Beitragszahlung, kommt es zur Zweitmahnung, wo mit 5,00 € Mahngebühr berechnet werden. Nach sieben Tagen ausbleibender Zahlung wird bei der dritten und letzten Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Bei Ausbleiben der Beitragszahlung wird das Mitglied für alle Spiele (Turniere und Meisterschaften) innerhalb der Sparte Padel des DGSV gesperrt. Das Training erfolgt in diesem Falle auf eigene Verantwortung ohne Versicherungsschutz.

6. Kündigung

Die Beendigung der Mitgliedschaft ist schriftlich (Postweg oder als PDF per E-Mail) der Abteilungsleitung mitzuteilen. Laut §4 Ziffer 2 der Vereinssatzung des Dresdner GSV 1920 e. V. ist ein Austritt nur zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten (= zum 30. September) möglich.

7. Geltungsdauer

Die neue Beitragsordnung tritt nach Beschluss der Gründungsversammlung der Abteilung Padel am 16.01.2026 in Kraft.

8. Mitteilungspflichten

Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der – für die Vereinsarbeit relevanten – persönlichen Daten unverzüglich an die Abteilungsleitung sowie Kassierer*in schriftlich mitzuteilen. Bei Unregelmäßigkeiten werden für die Datenrecherche Bearbeitungsgebühren erhoben.

Abteilung Padel

Herunterladen der Padel – Beitragsordnung: Beitragsordnung_2026_Abt.Padel_.pdf