Schwimmen – Sportordnung

Unsere Abteilung ist Bestandteil des „Dresdner Gehörlosen-Sportverein 1920 e. V.“, der aus der Betriebssportgemeinschaft Dresden Pentacon hervorgegangen ist.
Der Verein hat sich am 01.08.1990 auf der Grundlage des Vereinsgesetzes der ehemaligen DDR wiedergegründet und hat sich eine neue Satzung erstellt.

Die Vereinssatzung sowie die Sportordnung ist für die Abteilung Schwimmen die Arbeitsgrundlage.

Die Satzung ist bei der Abteilungsleitung bzw. in der Geschäftsstelle einzusehen!

Geschäftsstelle des Vereins:  
Geschäftsstelle des DGSV 1920 e. V. Carolinenstr. 10
01097 Dresden

 

 

Tel./Fax: 0351 / 81191324
E-Mail: sportbuero@dgsv1920.de

Abteilungsleitung:  
Die Abteilungsleitung besteht aus: Abteilungsleiter
1. stellv. Abteilungsleiter
2. stellv. Abteilungsleiter
Kassenwart
Öffentlichkeitsarbeit
Webmaster
Kassenprüfer:  
Die Kassenprüfer bestehen aus: 1. Kassenprüfer
2. Kassenprüfer
Ersatzkassenprüfer

Ziele der Abteilung Schwimmen:
Beteiligung am Wettkampfbetrieb im Rahmen des Sächsischen Schwimmverbandes, des Gehörlosen-Sportverbandes Sachsen e. V. sowie des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes im Schwimmsport, Förderung und ermöglichen des Schwimmens für gesundheitsbewusste Interessenten von Kindern bis Senioren.

Mitgliedschaft:

Aufnahme schriftlich beim Abteilungsleiter beantragen, unter Anerkennung der Sportordnung sowie der Satzung.
Minderjährige mit Bestätigung eines Erziehungsberechtigten. Die Abteilungsleitung entscheidet nach bestehenden Möglichkeiten, bei Ablehnung Einspruch möglich.

Austritt schriftlich an den Abteilungsleiter, 3 Monate Kündigungsfrist vor Jahresende! (spätestens am 30.09. des laufenden Jahres)

Ausschluss ist möglich, wegen grober Verstöße gegen die Sportordnung, unsportlichen Verhaltens, unehrenhafter Handlungen, nicht bezahlen der Mitgliedsbeiträge. Bei Beendigung der Mitgliedschaft bleiben die Beitragspflichten gegenüber der Abteilung bis Ende des Geschäftsjahres bestehen.
Alle Änderungen – Anschrift, Name, Konto und Beitragseinstellung – sind der Abteilung rechtzeitig und schriftlich unverzüglich mitzuteilen.

Beitragsordnung der Abteilung Schwimmen gilt ab 01.01.2017:

Person Jahr Monat
– Erwachsene 78,00 € 6,50 €
– Student, Azubi, Renter 72,00 € 6,00 €
– Kind und Schüler (bis 12. Klasse) 60,00 € 5,00 €
– Arbeitslose (Nachweis erforderlich) 66,00 € 5,50 €
– Familie (Eltern und 1. Kind) 144,00 € 12,00 €
– jedes weitere Kind 24,00 € 2,00 €
– Gastmitglieder (ist bereits Mitglied in einer anderen Abteilung des DGSV) 36,00 € 3,00 €
– Fördermitgliedschaft – Mindestbeitrag 50,00 €  –

Diese Beiträge gelten für Mitglieder, die am Lastschriftverfahren teilnehmen. Für Barzahler gilt der Beitrag + 5,00 € für den Mehraufwand.

Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung und regelt die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes inbegriffen.

Aufnahmegebühren:

Die Aufnahmegebühr wird einmalig mit dem Ersteinzug abgebucht – pro Mitglied 10,00 €.

Zahlungsweise:

Der Jahresbeitrag wird Ende Februar des laufenden Jahres per Lastschriftverfahren eingezogen.

Hinweis:

Mitglieder, die sich für das Lastschriftverfahren entschieden haben, werden auf die Richtigkeit bei der Angabe von Kontoformalitäten hingewiesen. Änderungen sind schriftlich beim Kassenwart einzureichen!

Bei fehlerhafter Angabe wird seitens des Geldinstitutes ein Unkostenbeitrag von 4,00 € erhoben, für welchen die Mitglieder/innen selbst aufkommen müssen. Die Barzahler erhalten vom Kassenwart eine schriftliche Zahlungsaufforderung des Jahresbeitrages. Für Barzahler, die im Trainingsbetrieb nicht erscheinen, wird die Portogebühr (für einen Brief) für die Zusendung des Überweisungsformulars erhoben. Ab der 2. Mahnung wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.

Bei Unregelmäßigkeiten auf dem Konto der Vereinsmitglieder, z. B. keine Deckung, werden bei fehlender Information an den Verein Rücklastschriftgebühren erhoben.

Trainingszeiten:

  • Die Trainingszeiten und Ort der Schwimmhalle werden jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres bekanntgegeben. Siehe DGSV-Homepage
  • Über die Schulferienzeiten informiert sich jedes Mitglied selbst. Sie sind am Aushang unserer Wandzeitung oder im Foyer der Schwimmhalle aufzusuchen.
  • Zu den Trainingszeiten ist der Mitgliederausweis (-karte) mitzuführen!

Schwimmhallen- und Badeordnung:

Die in der Schwimmhalle ausgehängte Schwimmhallenordnung bzw. Badeordnung bitten wir im Interesse jedes Einzelnen zu beachten und ernst zu nehmen. Sie dienen der persönlichen Sicherheit und dem Schutz der Sportstätte. Dem Sportstättenpersonal sowie den Übungsleitern ist Folge zu leisten! Prinzipiell gilt für alle Kinder und Jugendliche das alleinige Betreten zu unterlassen! Erst mit Zustimmung des Sportstättenpersonals sowie den Übungsleitern sind diese Räume zu betreten!

Diese Sportordnung wurde durch die Abstimmung der Mitglieder bei der Mitgliederversammlung der Abteilung Schwimmen am 08.01.2016, vom 16.03.2012 fortgesetzt.

Die Höhe der Beiträge wurde in der Abteilungsmitgliederversammlung am 08.01.2016 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.01.2017 in Kraft.

Silvia Krause
Abteilungsleiterin

Dresden, 08.01.2016